Fragen zu Bellevue · Pflege und Betreuung · Organisation

Antworten auf häufige Fragen.

Hier finden Sie Informationen zur Zusammenarbeit mit Bellevue, zu verschiedenen Versorgungsformen und zu den nächsten Schritten rund um Pflege und Wohnen.

Die Zusammenarbeit mit Bellevue

01Wobei unterstützt Bellevue Zuhause Plus?

Wir unterstützen bei der Suche nach ambulanter Pflege, Betreuung, Pflegeplätzen und geeignetem Wohnraum. Ergänzend übernehmen wir vereinbarte Aufgaben rund um Unterlagen, Abstimmung, Umzug und Einzug.

02Können sich auch Angehörige melden?

Ja. Sie können uns zunächst die Situation und den Unterstützungsbedarf schildern. Welche Informationen wir anschließend einholen oder weitergeben dürfen und wer Entscheidungen trifft, klären wir mit der betroffenen Person beziehungsweise den berechtigten Ansprechpartnern.

03Müssen beim ersten Kontakt schon alle Unterlagen vorliegen?

Nein. Für den Einstieg reicht eine kurze Beschreibung: Worum geht es, wo wird Unterstützung gesucht und wie dringend ist die Situation? Fehlende Angaben können wir anschließend gemeinsam klären.

04Kann Bellevue einen freien Pflegeplatz garantieren?

Nein. Ob ein Platz verfügbar und geeignet ist, hängt unter anderem vom Pflegebedarf, der Region und den Kapazitäten der Einrichtungen ab. Wir fragen passende Angebote an und besprechen mit Ihnen die Rückmeldungen.

05Können wir Bellevue einbeziehen, wenn bereits ein Sozialdienst beteiligt ist?

Ja. Wir stimmen die vereinbarten organisatorischen Aufgaben mit den bereits eingebundenen Ansprechpartnern ab. Dabei klären wir, welche Schritte schon laufen und wo zusätzliche Unterstützung gebraucht wird.

Pflege und Betreuung verstehen

01Was unterscheidet ambulante Pflege und Betreuung zu Hause?

Ambulante Pflegedienste übernehmen vereinbarte pflegerische Aufgaben, etwa Unterstützung bei der Körperpflege. Betreuung und Alltagshilfe können beispielsweise Begleitung, gemeinsame Aktivitäten oder Unterstützung im Haushalt umfassen.

Welche Leistungen ein Anbieter erbringt und wie sie finanziert werden, muss für das konkrete Angebot geklärt werden. Weitere Informationen

02Was bedeutet betreutes Wohnen?

Beim betreuten Wohnen verbindet sich eine eigene Wohnung mit ergänzenden Serviceangeboten. Dazu können beispielsweise ein Hausnotruf oder ein Ansprechpartner vor Ort gehören.

Pflegeleistungen sind nicht automatisch enthalten. Prüfen Sie deshalb, welche Unterstützung im jeweiligen Angebot vereinbart ist, was zusätzlich kostet und ob die Wohnung zu Ihrem Bedarf passt.

03Was ist Kurzzeitpflege?

Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Versorgung in einer Pflegeeinrichtung, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer zeitweisen Unterbrechung der häuslichen Pflege.

Ab Pflegegrad 2 kann sie über die Pflegeversicherung unterstützt werden. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenversicherung zuständig sein. Weitere Informationen

04Was ist Verhinderungspflege?

Wenn eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, kann eine Ersatzpflege organisiert werden – auch stundenweise. Die Leistung setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht 2026 zusammen ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung. Je nachdem, wer die Ersatzpflege übernimmt, gelten unterschiedliche Erstattungsgrenzen. Weitere Informationen

05Was ist Tagespflege?

Bei der Tagespflege verbringen pflegebedürftige Menschen den Tag in einer Einrichtung und kehren anschließend nach Hause zurück. Das Angebot umfasst Betreuung und pflegerische Unterstützung und kann Angehörige entlasten.

Für Pflegegrad 2 bis 5 gibt es eigene Leistungen der Pflegeversicherung, die zusätzlich zu Pflegegeld oder ambulanten Pflegesachleistungen genutzt werden können. Weitere Informationen

06Was ist eine Intensivpflege-Wohngemeinschaft?

In einer solchen Wohngemeinschaft leben Menschen, die außerklinische Intensivpflege benötigen. Die Versorgung übernimmt ein spezialisierter Pflegedienst.

Ein hoher allgemeiner Pflegebedarf allein reicht als Voraussetzung nicht aus. Der medizinische Bedarf, die ärztliche Verordnung und die Eignung des Versorgungsortes müssen geklärt werden. Weitere Informationen

Pflegegrad und Finanzierung

01Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Wenden Sie sich an die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Der Antrag kann zunächst formlos gestellt werden. Die Pflegekasse veranlasst anschließend die Begutachtung und entscheidet über den Pflegegrad.

Angehörige können die Antragstellung mit entsprechender Vollmacht übernehmen. Privat Versicherte wenden sich an ihr Versicherungsunternehmen. Weitere Informationen

02Wie läuft die Begutachtung ab?

Bei gesetzlich Versicherten begutachtet in der Regel der Medizinische Dienst, wie selbstständig die betroffene Person ihren Alltag bewältigen kann und wobei sie Unterstützung benötigt.

Die Begutachtung findet üblicherweise im Wohnumfeld statt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Telefon- oder Videotermine möglich. Hilfreich sind eine realistische Beschreibung des Alltags, vorhandene Unterlagen und die Teilnahme einer vertrauten Person. Weitere Informationen

03Wie lange dauert die Entscheidung über den Pflegegrad?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt grundsätzlich 25 Arbeitstage.

In bestimmten dringenden Situationen gelten kürzere Fristen für die Begutachtung. Im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitation sind es beispielsweise fünf Arbeitstage, wenn die Begutachtung zur Sicherstellung der weiteren Versorgung erforderlich ist.

Diese verkürzte Frist betrifft die Begutachtung. Sie ist nicht mit der allgemeinen Frist für die Entscheidung der Pflegekasse gleichzusetzen. Weitere Informationen

04Was kann ich tun, wenn ich mit dem Pflegegrad nicht einverstanden bin?

Gegen einen Bescheid der gesetzlichen Pflegekasse können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid, insbesondere zu Frist und zulässiger Form.

Für die weitere Prüfung können Sie das Gutachten anfordern und fachkundige Unterstützung hinzuziehen. Gesetzliche Widerspruchsfrist

05Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistungen?

Pflegegeld erhalten Menschen ab Pflegegrad 2, wenn sie ihre häusliche Pflege selbst sicherstellen, beispielsweise durch Angehörige.

Pflegesachleistungen finanzieren vereinbarte Leistungen zugelassener ambulanter Anbieter im Rahmen der geltenden Höchstbeträge. Beides lässt sich kombinieren: Wird das Sachleistungsbudget nur teilweise genutzt, kann anteilig Pflegegeld gezahlt werden. Weitere Informationen

06Was ist der Entlastungsbetrag?

Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 in häuslicher Pflege können 2026 bis zu 131 Euro monatlich für bestimmte Unterstützungsangebote einsetzen.

Der Betrag ist zweckgebunden und wird grundsätzlich gegen Kostennachweis erstattet. Ungenutzte Beträge aus einem Kalenderjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Ob ein Angebot abrechenbar ist, sollte vor der Beauftragung geklärt werden. Weitere Informationen

07Wer bezahlt einen Pflegeheimplatz?

Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten. Hinzu kommen Eigenanteile für Pflege sowie Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen der Einrichtung.

Bei Pflegegrad 2 bis 5 beteiligt sich die Pflegekasse zusätzlich am pflegebedingten Eigenanteil. Dieser Zuschlag steigt mit der Aufenthaltsdauer; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden dadurch nicht reduziert.

Reichen die eigenen Mittel nicht aus, kommt unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt infrage. Weitere Informationen

08Muss ein Pflegegrad vorliegen, bevor die Suche beginnt?

Nein. Sie können bereits nach Angeboten suchen, während der Pflegegrad noch beantragt oder geprüft wird. Welche Versorgung aufgenommen werden kann und wie sie finanziert wird, muss mit dem jeweiligen Anbieter und dem zuständigen Kostenträger geklärt werden.

Krankenhaus, Einzug und Unterlagen

01Welche Aufgabe hat das Entlassmanagement im Krankenhaus?

Krankenhäuser müssen den Übergang in die Anschlussversorgung unterstützen. Dazu gehören die Einschätzung des weiteren Bedarfs und die Abstimmung notwendiger Maßnahmen.

Wenden Sie sich frühzeitig an das Behandlungsteam oder den Sozialdienst, wenn nach der Entlassung Pflege, Hilfsmittel oder eine andere Unterkunft benötigt werden. Weitere Informationen

02Was passiert, wenn eine Rückkehr nach Hause noch nicht möglich ist?

Mit dem Behandlungsteam und dem Sozialdienst wird geklärt, welche Anschlussversorgung geeignet ist. Das kann beispielsweise eine Rehabilitation, Kurzzeitpflege oder eine dauerhafte Versorgung in einer Pflegeeinrichtung sein.

Wenn notwendige Anschlussleistungen nicht rechtzeitig verfügbar sind, kann unter gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Übergangspflege im Krankenhaus für bis zu zehn Tage infrage kommen. Weitere Informationen

03Wie schnell lässt sich ein Platz finden?

Dafür gibt es keine verlässliche allgemeine Frist. Ausschlaggebend sind freie Kapazitäten, der Pflegebedarf und besondere Anforderungen.

Mehrere parallele Anfragen und ein abgestimmter Suchradius können die Auswahl erweitern. Gleichzeitig sollte geklärt werden, wie die Versorgung bis zur Aufnahme sichergestellt wird.

04Welche Unterlagen braucht eine Pflegeeinrichtung?

Die Einrichtung nennt Ihnen die konkreten Anforderungen. Häufig gehören dazu Angaben zur Person und Versicherung, ein vorhandener Pflegegradbescheid, Informationen zur Versorgung und Nachweise über Vollmachten oder rechtliche Betreuung.

Fragen Sie frühzeitig nach einer Unterlagenliste. Medizinische Dokumente sollten erst über den mit der Einrichtung abgestimmten Weg übermittelt werden.

05Was passiert mit der bisherigen Wohnung?

Das hängt davon ab, ob der Wechsel vorübergehend oder dauerhaft ist. Eine Kurzzeitpflege erfordert eine andere Planung als ein dauerhafter Einzug.

Klären Sie, welche persönlichen Dinge zunächst mitkommen und wann über die weitere Nutzung der Wohnung entschieden werden kann. Vor Kündigungen oder anderen verbindlichen Schritten müssen bestehende Verträge und Vertretungsbefugnisse geprüft werden.

06Was unterscheidet eine Vorsorgevollmacht von einer rechtlichen Betreuung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer Sie in den festgelegten Angelegenheiten vertreten darf.

Eine rechtliche Betreuung wird vom Gericht eingerichtet, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Sie bedeutet nicht automatisch, dass die betroffene Person keine eigenen Entscheidungen mehr treffen darf. Die Unterstützung ihrer Selbstbestimmung steht im Mittelpunkt. Weitere Informationen

07Wo bekomme ich unabhängige Informationen zu Pflegeleistungen?

Pflegekassen und Pflegestützpunkte informieren zu Leistungen, Anträgen und regionalen Hilfen. Für eine individuelle Pflegeberatung können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Weitere Informationen

DER ERSTE SCHRITT

Wobei können wir Sie unterstützen?

Schreiben Sie uns kurz, welche Unterstützung Sie suchen und in welchem Ort. Wir melden uns bei Ihnen und besprechen die nächsten Schritte.

Bitte senden Sie zunächst noch keine medizinischen Unterlagen oder persönlichen Dokumente mit.

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